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Cloud und Datenschutz

Datenschutz wird gerade in Deutschland sehr groß geschrieben.
Gerade Sie als Studiobetreiber sind davon besonders betroffen, denn Sie sammeln eine Vielzahl von sehr sensiblen Kundendaten in Ihrer Software.

Bei einer cloudbasierten Anwendung befinden sich die Daten in der Regel nicht bei Ihnen im Haus, sondern beim Hersteller der Software. In der Praxis bedeutet das, dass Ihre Mitglieder 2 Datenschutzbestimmungen durchlesen und bestätigen müssen: Ihre und das Ihres Softwareunternehmens.

Anbei finden Sie einen interessanten Bericht zum Thema aus der bodyLIFE 10-2015.

Weiteres Problem: Abmahngefahr durch neues Gesetz vom 17.12.2015

Ein neues Gesetz, das am 17.12.2015 verabschiedet wurde (Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts), führt dazu, dass zahlreiche Bestimmungen zum Datenschutz nunmehr verbraucherschützende Wirkung haben. Dies hat zur Folge, dass Verstöße gegen Datenschutzvorschriften auch Wettbewerbsverstöße darstellen und beispielsweise Verbraucherschutzverbände Unternehmer bei Verstößen in Zusammenhang mit dem Datenschutzbestimmungen abmahnen und verklagen können. Unternehmer müssen noch mehr als bisher mit kostenauslösenden Abmahnungen rechnen.

Von: RAin Katharina Huber

Bisher konnten Datenschutzverstöße in der Regel nicht abgemahnt werden. Denn die Zivilgerichte gingen überwiegend davon aus, dass die meisten Datenschutzvorschriften keine Verbraucherschutzgesetze darstellen. Verbraucherschutzverbände konnten daher für Verbraucher keine Rechte aus den Verstößen gegen Datenschutzvorschriften geltend machen. Hierin sah die Bundesregierung Regelungsbedarf, da gerade in der heutigen Zeit der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle spielt und der Datenmissbrauch regelmäßig eine Vielzahl von Verbrauchern betrifft. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen werden infolge des neu verabschiedeten Gesetzes so angepasst, dass die meisten Datenschutzbestimmungen ausdrücklich auch dem Schutze von Verbrauchern gelten. Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber können Unternehmer bei sonstigen Verstößen in Zusammenhang mit den nunmehr verbraucherrechtlichen Datenschutz abmahnen und verklagen.

Es ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft vermehrt zu Abmahnungen und Klagen in Hinblick auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen kommen wird. Zudem wird ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in den meisten Fällen auch eine Wettbewerbsverletzung darstellen, was zu Folge hat, dass das Risiko einer Abmahnung noch größer wird.

Um zu verhindern, dass es zur uferlosen Ausweitung von Abmahnungen und damit zur unverhältnismäßigen Benachteiligung kleinerer Unternehmen kommt, sollen Verbraucher­schutzverbände zwar die beabsichtigten Abmahnungen vorher beim Bundesamt für Justiz anzeigen müssen. Jedoch heißt diese Anzeigepflicht nicht, dass beabsichtigte Abmahnungen auch genehmigt werden müssen.

Nicht nur wegen der zu erwartenden Abmahnwelle wird das neue Gesetz von mehreren Seiten (u.a. von der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) oder dem Bundesverband Deutsche Startups e.V.) kritisiert. Der Datenschutz werde auch zu sehr mit dem Verbraucherschutz vermengt und es sei zu befürchten, dass das neue Gesetz nicht europarechtskonform ist.

Insgesamt ist es für Unternehmer noch wichtiger, dass sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere Verbrauchern gegenüber einhalten, um das nunmehr erhöhte Risiko einer kostenauslösenden Abmahnung zu vermeiden. Werden personenbezogene Daten erhoben, hat der Unternehmer insbesondere den Verbraucher über den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zu unterrichten. Ist der Verbraucher auf Grund einer Rechtsvorschrift nicht zur Angabe seiner Daten verpflichtet, ist der Verbraucher ausdrücklich auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht weitere Besonderheiten vor, die von Unternehmen zu beachten sind. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Erstellung einer ausführlichen Datenschutzerklärung. Hier finden Sie ein Muster für eine Datenschutzerklärung.

Quelle: http://www.liesegang-partner.de/news/news/id/14163-mehr-abmahnungen-fuer-verstoesse-gegen-datenschutz-zu-befuerchten.html